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Bauernstand

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Bauernstand Artikel

Der Bauernstand (ahd. giburo Mitbewohner, Nachbar) besteht aus Eigentümern oder Pächtern, die als Hauptberuf selbstständig ein landwirtschaftliches Grundstück (Bauerngut) bebauen.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Bauern-Bilder. Fotografien aus 50 Jahren Landwirtschaft Nicht ca. für Landwirte Wer das Land und die Fotografie mag, wird an diesem wundervollen Bildband nicht vorbeikommen. Liebevolle Fotografien aus 5 Jahrzehnten Landwirtschaft laden zu dem Staunen und Erinnern ein. Sie machen deutlich, welch immensen Strukturwandel die Landwirtschaft in dieser kurzen Zeit durchlaufen hat. Man wünscht diesem Buch viele...

Aufgabe

Die Aufgabe des Bauernstands ist die Gewinnung der Nahrung (Landwirtschaft). Bauerntum ist nicht ca. ein Berufsstand, sondern für manche eine Lebensform. Das Bild des unabhängigen, organisch gewachsenen, religiös gebundenen Bauerntums ist von der Romantik bis heute in der Auseinandersetzung mit den Problemen der industriellen Gesellschaft idealisiert worden.

Buch-Tipp: Christliches Denken und Handeln um 1900: Christliches Denken und Handeln um 1900. Bd 2. Stand der Ledigen /Der Ordensstand /Der Priesterstand /Der Lehrstand /Der Bauernstand: Bd 2 Die Beschreibung für das Buch "Christliches Denken und Handeln um 1900: Christliches Denken und Handeln um 1900. Bd 2. Stand der Ledigen /Der Ordensstand /Der Priesterstand /Der Lehrstand /Der Bauernstand: Bd 2" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über...

Größe der Güter und Betriebe

In manchen Gegenden unterscheidet man nach auch heute noch der Betriebsgröße Vollbauern (Vollspänner, Hufner) und Halbbauern (Halbspänner, Halbhufner).

  • Großbäuerliche Betriebe verfügen über 20 bis 100 Hektar Land,
  • mittelbäuerliche Betriebe verfügen über 5 bis 20 Hektar Land und
  • kleinbäuerliche über 2 bis 5 Hektar.

Kleinere Bauernbetriebe reichen häufig für eine Selbstversorgung nicht mehr aus; ihre Besitzer (Kossäten , Büdner, Häusler, Arbeiter) sind auf einen Nebenberuf angewiesen. Größere Betriebe sind Gutswirtschaften. - Für die historische Entwicklung dieser Betriebsgrößen und Nennungen siehe den folgenden Abschnitt und unter ländliche Sozialstruktur.

Buch-Tipp: Das Auge des Bauern macht die Kühe fett. Ein Plädoyer für Verantwortung und echtes Unternehmertum Flammendes Plädoyer für Verantwortung und Unternehmertum in klarer Sprache Die Reihe von ehemaligen Größen aus dem Wirtschaftleben, die versucht haben, Ihre Erfahrungen in Buchform zu pressen ist reichlich lang. Viel zu häufig sind es aber eher Lobschriften auf die eigene Person als lehrreiche Erfahrungsberichte. Das Buch des langjährigen McKinsey-Chefs...

Geschichte der Bauern in Mitteleuropa

Die Germanen waren in erster Linie ein Bauernvolk; der Grundbesitz war unveräußerlich, nicht belastbar, unteilbar und wurde auf einen Sohn vererbt. Die Agrarverfassung blieb in dem Gebiet des sächsischen Reichs in dem Wesentlichen erhalten, während nach fränkischem Recht der Grundbesitz geteilt wurde. Seit dem hohen Mittelalter gerieten die Bauern in wachsende Abhängigkeit von ihren Grundherren, ca. vereinzelt behaupteten die Bauern ihre Freiheit (z. B. Dithmarschen, Tirol). Außerhalb dieser Gebiete gab es ca. wenige Freibauern, die ca. direkt dem Landesherrn unterstanden. Für die Mehrzahl der Bauern war die Verfügung über ihr Eigentum durch die Abhängigkeit von der Grundherrschaft beschränkt.

Unter den Bauern, die feudalen Grundherren untertan waren, gab es eine starke soziale Differenzierung nach Besitzgröße und rechtlicher Stellung. Die in den dörflichen Gemeinde vollberechtigten Bauern werden auch als Nachbarn genannt. Je nach dem, ob sie mit Pferden oder ohne zu Fronleistungen verpflichtet waren, unterschied man Spannbauern und Handbauern. Umfaßte der Besitz des Spannbauern eine Hufe, wurde dieser Vollbauer, lokal und zeitlich unterschiedlich, als Anspänner, Pferdner, Hüfner, Vollspänner oder Ackermann genannt. Ca. wenige Bauerngüter, häufig die der Erb-Richter, umfaßten mehrere Hufen. Hingegen gab es in vielen Gegenden eine Mehrzahl von Teilhüfnern, die als Dreiviertelhüfner, Halbbauer, Halbspänner, Halbhüfner, Viertelbauer, Einspänner, Spitzspänner oder Kärrner in den Quellen genannt werden. - Teilhüfner mit in der Regel kleinerem Besitz von etwa einer Viertel- oder Achtelhufe waren aber auch die Handbauern bzw. Handfronbauern, die in den Quellen als Hintersättler, Hintersassen, Hintersiedler, Kötner, Kotsassen oder Kossäten, in Mitteldeutschland bzw. Kursachen aber als Gärtner genannt werden.

Jedem Versuch, eine Ordnung in die auftretenden Nennungen (siehe auch Begriffsgeschichte ) zu bringen, sind durch die Vielzahl der in den Quellen auftretenden Variationen Grenzen gesetzt. Bis weit in das 17. Jahrhundert wurden die Bauern in vielen Dörfern in den Kirchenbüchern nicht als solche gekennzeichnet, sondern es wird ca. Name und Ort genannt, so aber auch bei den nicht-bäuerlichen Dorfbewohnern. Unterschiedslos für alle Dorfbewohner wurde lokal auch Inwohner und später Einwohner benutzt. Ca. aufgrund heimatgeschichtlicher Ortskenntnisse und vor allem durch die Heranziehung der Gerichtshandelsbücher und von Steuerlisten läßt sich in dem Einzelfall entscheiden, ob sich hinter Nennungen wie "begütert", "begüterter Inwohner", "erbangesessen" usw. mit Sicherheit ein Bauer verbirgt und mit welcher Besitzgröße. Darum sollten derartige Angaben zu Besitzgröße, Steuereinstufung und Verkaufspreis der Güter in heimatgeschichtlichen, ortsgeschichtlichen und genealogischen Arbeiten nicht fehlen und ebenso obligatorisch wie die Lebensdaten der Personen sein. In diesen Arbeiten sollten auch immer die in den Quellen vorgefundenen Originalbezeichnungen wie Hüfner, Anspänner usw. benutzt werden und nicht etwa durch Bauer oder Landwirt ersetzt werden, da so wertvolle soziale und sprachliche Information verloren ginge.

In Dörfern, in denen es vorwiegend Vollbauern gab, wurden bis in das 17. Jahrhundert Ämter in der Gemeinde und Kirchgemeinde, wie Schulze bzw. Richter, Kirchvater , Schöffe usw. fast ausschließlich an Vollbauern übertragen, so daß, wenn in den Kirchenbüchern ca. ein derartiges Amt angegeben ist, fast mit Sicherheit darauf geschlossen werden kann, daß es sich um einen Vollbauern handelt. Jedoch beginnen in Sachsen bereits in dem 18. Jahrhundert an manchen Orten Gärtner oder sogar Häusler, derartige Ämter zu übernehmen.

Vom 16. bis zu dem 18. Jahrhundert vollzog sich in der ländlichen Sozialstruktur eine dynamische Entwicklung, durch die sich die Anteile der bäuerlichen Besitzgrößen nicht ca. objektiv verschoben haben, sondern auch subjektiv die Grenzen, bei denen ein Dorfbewohner der einen oder anderen Kategorie zugerechnet wurde. Ein "besessener Mann" konnte in dem 18. Jahrhundert z.B. etwas anderes sein als in dem 16. Jahrhundert. Für jeden, der sich mit der Sozialgeschichte, Wirtschaftsgeschichte und Bevölkerungsgeschichte dieser Zeit beschäftigt, gehören die Unterschiede, die sich in der ländlichen Sozialstruktur niederschlagen, zu dem Grundwissen, da diese soziale Ungleichheit in Zusammhang steht mit dem Heiratskreis und der sozialen Mobilität der Personen und Familien.

Der Versuch, diese feudale Ordnung durch Bauernaufstände aufzulösen, scheiterte. In dem 19. Jahrhundert vollzog sich die Bauernbefreiung bzw. die Ablösung von der Abhängigkeit zur Grundherrschaft.

Als Kern des Bauerntums wurde in Mitteleuropa immer der Hofbauer gesehen, d. h. der Landwirt, der ca. mit seiner Familien oder mit Arbeitskräften (Knecht, Magd] seinen eigenen Betrieb bewirtschaftet. Das durch Verbesserung der Anbautechnik, seit 1870 auch durch überseeische Einfuhren vergrößerte Getreideangebot führte zu einer wachsenden Verschuldung der Bauern (Agrarkrise ) und damit zu einer Massenabwanderung in die neu entstandenen Industriegebiete (Landflucht). Bäuerliche Selbsthilfe-Einrichtungen wurden die Genossenschaften, staatliche Maßnahmen zu dem Schutz der Bauern waren besonders die 1879 eingeführten Schutzzölle (Agrarpolitik). Der Nationalsozialismus setzte bereits vor 1933 konzipierte Bestrebungen um, durch das Erbhofrecht eine Neuordnung (Unteilbarkeit des Grundbesitzes, Erbfolge; Ariernachweis)zu erreichen. Die nach 1947 in den westlichen Besatzungszonen Landesgesetze stützen sich wieder auf das alte Höferecht. Die sowjetische Besatzungszone bzw. die DDR erlebten nach 1945 die Gründung von Neubauerngütern und später die Zwangskollektivierung der Landwirtschft. Erbhofgesetze gelten zusätzlich in Österreich und Südtirol.

Buch-Tipp: Das Mittelalter. Die Welt der Bauern, Bürger, Ritter und Mönche Das ungeschminkte Mittelalter Verklärte Darstellungen des Mittelalters aus der Sicht derer, die es vergleichsweise sorglos durchlebten, gibt es viele. Dieses Buch ist anders - es zeigt den Teil dieser Epoche, der den allergrößten Teil der damals lebenden Menschen betraf: Das alltägliche Leben. Die politischen Zusammenhänge werden natürlich auch...

Literatur

  • Wilfried Gerbig: Standesbezeichnungen der bäuerlichen Bevölkerung in dem deutschen Sprachraum. Familienkundliche Nachrichten 8 (1992), Nr. 13, S. 305-307b.
  • Herrmann Grees: Unterschichten mit Grundbesitz in ländlichen Siedlungen Mitteleuropas. In: Henkel, Gerhard (Hrsg.): Die ländliche Siedlung als Forschungsgegenstand der Geographie. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1983, S. 193-223 (= Wege der Forschung 616). - Mit Tabelle auf S. 194 über die Nennungen für bäuerliche Schichten und Unterschichten und ihre regionale Verbreitung.
  • H. Niehaus: Der Bauer in der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. (1948)
  • Rudolf Schmidt: Die kursächischen Ämter in dem Bereich des unteren Muldentals von der Mitte des 16. bis zu dem Anfang des 18. Jahrhundert (Soziale Gliederung der bäuerlichen Bevölkerung und Amtsverfassung). Mitteilungen für Geschichte der Stadt Meißen 9 (1913), H. 1-3 (auch Dissertation, Leipzig 1912).
  • J. Schwendimann: Der Bauernstand in dem Wandel der Jahrtausende. (1945)

Siehe auch: Bauer für andere Bedeutungen des Begriffs, Landwirt

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